Brauchst Du gerade Hilfe, weil Du eine Situation beobachtest? Dann spring direkt zur Checkliste.
Ich hatte neulich ein Erlebnis, das ich in der Form zum Glück noch nicht erleben musste. Ein älteres Ehepaar schlug einen Hund wiederholt mit einer Weidengerte auf den Fang, weil er „ungezogen“ war. Der Hund quietschte, schrie, hechelte und zog – wenig überraschend – immer stärker an der Leine. Vermutlich versuchte er, Abstand zu den Menschen zu bekommen.
Es war grauenhaft.
Was mich im Nachhinein fast genauso beschäftigt hat wie die Situation selbst: Außer uns hat niemand etwas getan. Vielleicht hatten andere Menschen dieselben Gedanken wie wir.
Vielleicht waren sie unsicher und wollten nichts falsch machen. Vielleicht wussten sie schlicht nicht, was sie tun können. Genau deshalb schreibe ich diesen Artikel.
Im Podcast erzähle ich die ganze Geschichte und wie wir letztlich bei der Polizei gelandet sind.
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Mehr InformationenWas und wann melden? Ein Blick ins Tierschutzgesetz:
Das Tierschutzgesetz definiert in Paragraf 1 seinen Zweck, es soll Leben und Wohlbefinden schützen und verbietet das Zufügen von Schmerzen, Leiden oder Schäden ohne vernünftigen Grund.
Der vernünftige Grund macht die Sache ein wenig schwieriger, allerdings definiert § 3 Nr. 5 TierSchG:
„Es ist verboten, ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind.“
Die Rechtsprechung ist nicht so hart und klar, wie ich es mir wünschen würde. Nichtsdestotrotz gibt es – nicht nur im Hinblick auf Stromhalsbänder – sinnvolle Urteile. Und, neben Auflagen zur Haltung, Haltungsverboten und Geldstrafen können bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe winken.
Was bedeutet Schmerzen, Leiden oder Schäden?
Zunächst einmal ist das „oder“ nicht unwichtig. Es bedeutet, dass nicht alle drei vorliegen müssen. Eines reicht.
Die Tierärztin Ariane Kari (ehemalige Landestierschutzbeauftragte in Baden-Württemberg und erste Bundestierschutzbeauftragte) hat im Jahr 2022 für die Deutsche Richtertagung die Begriffe aus Amtstieräztlicher und Tiermedizinischer Perspektive näher beleuchtet:
Dabei beschreibt sie diese drei Begriffe als die zentralen Schutzgüter des Tierschutzrechts.
Schmerzen sind unangenehme körperliche Empfindungen, die beispielsweise durch Verletzungen oder schmerzhafte Reize entstehen.
Leiden geht darüber hinaus und beschreibt einen Zustand beeinträchtigten Wohlbefindens, etwa durch Angst, Unsicherheit, anhaltenden Stress oder Frustration. Ein Tier kann also leiden, ohne dass ihm körperlich etwas weh tut.
Von einem Schaden spricht man schließlich, wenn die körperliche oder psychische Gesundheit eines Tieres beeinträchtigt wird, etwa durch Verletzungen, Erkrankungen oder langfristige Verhaltensauffälligkeiten.
Wichtig für Dich: Es muss nicht nachgewiesen sein, dass das Tier Schmerzen, Leinen oder Schaden verspürt hat. Es reicht ein Gutachten, eine Stellungnahme eines Sachverständigen oder der Amtstierarztes/der Amtstierärztin.
Dabei wird das Gutachten nicht nur über die Intensität, sondern auch die Quantität erstellt. Ein wiederholtes Vorgehen kann zur Straftat werden, eine einmalige Handlung als Ordnungswidrigkeit gelten.
Du kannst alles melden, was Deiner Meinung nach Schmerzen, Leiden oder Schäden verursacht.
Während die rechtliche Bewertung von Stromreizgeräten weitgehend geklärt ist, gibt es zu vielen anderen aversiven Maßnahmen deutlich weniger gerichtliche Entscheidungen. Ob das daran liegt, dass solche Fälle selten angezeigt werden, Verfahren nicht weiterverfolgt werden oder schlicht nur wenige vor Gericht landen, kann ich nicht beurteilen.
Die geringe Zahl veröffentlichter Urteile bedeutet jedenfalls nicht automatisch, dass eine Maßnahme rechtlich unproblematisch ist.
Deswegen solltest Du unbedingt Vorfälle melden
Eine Bekannte sagte im Anschluss: „Jetzt, wo ich weiß, dass die was tun, könnte ich ja viel eher was melden, als bisher.“
Ich kann mir vorstellen, dass viele Menschen so denken „Ach, da passiert ja eh nichts“. Klar, wir bekommen das Resultat ja auch nicht unbedingt mit. Einen Fall wie den im Podcast mit Notruf hatte ich vorher noch nicht, aber gemeldet habe ich schon einige Fälle – nicht nur in „Sachen Hund“. Was aus ihnen geworden ist, weiß ich nur in Wenigen.
Aber gute Erfahrungen mit den Behörden habe ich durchaus gemacht – vor allem mit Amtstierärzt:innen.
Es geht bei den Meldungen nicht unbedingt um sofortige Sicherstellungen, weder die Polizei, noch ein:e Amtsvet spricht ein Urteil. Doch sie haben Handlungsmöglichkeiten und sie machen Aktenvermerke, die bei Wiederholungen Konsequenzen haben können, selbst wenn erst einmal scheinbar nichts passiert.
Ein weiterer Grund für mich ist jedoch, dass wir nicht wegsehen dürfen. Wer schweigt, toleriert. Nur, wenn die Fälle aktenkundig werden, wenn es Stimmen geben, die das Gesetz nutzen, auf Missstände aufmerksam machen, kann nachhaltig etwas ändern.
Wenn wir, diejenigen, die es bewegt, wegsehen, wer soll dann aktiv werden?
Wie sonst sollen wir der Welt mitteilen, dass wir damit nicht einverstanden sind?
Klar, so etwas zu melden fühlt sich mieser an, als sich bei Freunden, auf Social Media oder im Kreis der Gleichgesinnten Luft zu machen, aber hier geht es nicht um unsere Komfortzone, es geht um Tierschutz.
Warum schauen so viele Menschen weg, wenn ein Tier gequält wird?
Ich glaube, es hat viele Facetten. zum Einen wollen wir nicht auffallen und uns nicht übergriffig und einmischend verhalten. Vielleicht haben wir auch Angst vor Konflikten.
Das andere sind die vielen Glaubenssätze, die wir von klein aufgeben. Erinnerst Du Dich:
“Petze, Petze ging in Laden…“ und “Das größte Schwein im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant“
Klar schleppen wir so etwas mit uns herum und es macht eine Hürde.
Bei mir kommt noch „Behörden-Bauchweh“ dazu. Ich mag den Kontakt nicht. Obwohl ich – bis auf wenige Ämter – in den vergangenen Jahren echt gute Erfahrungen machen durfte, rechne ich immer mit Schelte, wenn ich mich mit einer Behörde beschäftige.
Welcher Gedanke mir hilft: „Ein Amtsvet hat Tiermedizin studiert. Sicher nicht, weil die Person Tiere nicht mag.“
Was kannst Du konkret tun, wenn Du Gewalt gegen einen Hund beobachtest?
Hier kommen meine Empfehlungen, wie Du in einer Situation reagieren kannst.
1. Sicherheit geht vor
So verständlich der Impuls ist, direkt hinzugehen und einzugreifen: Überlege zuerst, ob das sicher ist. Du weißt nicht, wie die beteiligten Menschen reagieren. Du weißt nicht, wie der Hund reagiert. Und Du weißt nicht, ob eine direkte Konfrontation die Situation für den Hund am Ende sogar verschlechtert.
Du willst kein Duell, kein Wortgefecht, sondern dem Hund helfen – nachhaltig. Deswegen
- Abstand halten
- Situation einschätzen
- Eigene Sicherheit (und die Deines Hundes) beachten
- Nicht unnötig eskalieren – auch, damit der Mensch nicht danach noch mehr Stress am Hund rauslässt.
2. Dokumentieren
Idealerweise filmst Du, so könnte ein:e Sachverständige:r direkt den Film beurteilen, wenn ein Verfahren eingeleitet wird. Wenn das nicht geht, mache Dir eine Sprachnotiz, was Du siehst, wo Du bist mit Datum und Uhrzeit. Alles, was Du festhältst, kann hilfreich sein:
- Videos oder Fotos
- Ort und Uhrzeit – Dein Smartphone speichert ggf direkt Metadaten in Video oder Foto.
- Autokennzeichen oder Adressen
- Beschreibungen beteiligter Personen
- sichtbare Reaktionen des Hundes
Achtung: Es kann strafbar sein, wenn Du die Filme via WhatsApp weiterleitest oder veröffentlichst. Sie sind nur als Dokumentation für die Behörden.
Bearbeite sie nicht, speichere sie und übergebe in die passenden Hände.
3. Behörden einschalten
Wenn die Situation gerade läuft und es eine Chance gibt, dass die Polizei noch rechtzeitig vor Ort ist, ruf den polizeilichen Notruf 110. Schildere, was passiert ist und gebe alle Infos durch. Bleibe selbst vor Ort, um Deine Aussage zu machen.
Besteht keine Chance, dass die Polizei rechtzeitig vor Ort ist (z.B., weil die Leute gerade in ein Auto steigen), wende Dich an die nächste Wache – die findest Du in Deiner Kartenapp – oder nutze dieOnline-Diensstellen. Über die Webseite findest Du auch die nächste Wache, allerdings komplizierter, als in der Karten App.
Das örtliche Veterinäramt ist die zuständige Fachbehörde für den Tierschutz. Dort sitzen Amtstierärzt:innen, die beurteilen können, ob ein Verhalten oder eine Trainingsmethode tierschutzrechtlich relevant ist. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn
- wiederholt tierschutzwidrige Methoden eingesetzt werden,
- Hunde gewerblich ausgebildet werden,
- Veranstaltungen, Seminare oder Hundeschulen betroffen sind,
- Du möchtest, dass die tierschutzrechtliche Seite geprüft wird.
Wende Dich an das für den Wohnsitz des Menschen zuständige Veterinäramt, wenn Du diesen kennst. Gerade dann, wenn die Handlung in einem anderen Ort stattgefunden hat, kann das wichtig und hilfreich sein.
Halte möglichst bereit:
- Ort und Zeitpunkt
- Beschreibung der Situation
- Fotos oder Videos
- Kennzeichen
- Zeug:innen
Zeug:innen sichern
Falls andere Menschen die Situation ebenfalls beobachtet haben:
Sprich sie an. Frage nach Kontaktdaten. Mehrere unabhängige Aussagen können später hilfreich sein. Du musst sie nicht überzeugen, dass das schlimm war. Sie sollen nur sagen, was sie gesehen haben.
Beobachtung und Interpretation trennen
Damit die Behörden handeln könnten, ist es wichtig, was getan wurde, nicht, wie Du es einordnest oder empfindest.
Beschreibe, was Du gesehen hast. Ehrlich und konkret:
„Die Person schlug den Hund mehrfach, mindestens viermal, mit einem Stock auf die gleiche Stelle. Sie tat dies nachdem die zweite Person es ihr gesagt hat.“
Für Behörden zählt vor allem das, was tatsächlich beobachtet wurde.
Vergiss Dich selbst nicht
Solche Situationen gehen an vielen Menschen nicht spurlos vorbei. Nachdem Du die Behördenseite erledigt hat, kümmere Dich um Dich. Mach etwas schönes mit Deinem Hund. Schreibe Tagebuch, schau in den Spiegel und sage Dir, dass Du heute Courage gezeigt hat.
Checkliste – aktiv werden bei Gewalt gegen Hunde
Hier kommen noch einmal die wesentlichen Punkte als Checkliste für Dich.
👉 Deinen Hund sichern und mit angenehmen Dingen beschäftigen.
👉 Sicherheitscheck: Kannst Du eingreifen ohne, dass die Situation für Dich Deinen Hund, den anderen Hund eskaliert?
👉 Dokumentieren (idealerweise filmen):
- Wann und wo?
- Was hat der Mensch getan? (Beobachtung)
- Wie oft und lange?
- Wie hat der Hund reagiert?
- Hast Du etwas für die Identifikation? (Anschrift, Kennzeichen, Namen …)
- Sind weitere Personen vor Ort, die Zeug:innen sein könnten? Kontaktdaten sichern.
🆘 Behörden einschalten
- 110 bei akuter Situation
- Anzeige erstatten (Polizei oder Online-Wache)
- Veterinäramt informieren
🚫 Bitte nicht: Mit Dritten teilen, Video versenden oder veröffentlichen oder vor Deiner Aussage bei Deinen Freunden Dampf ablassen. Das beeinflusst, wie Du danach auftrittst. Erst sachlich handeln, danach darfst Du Dich auskotzen, wenn Du es willst.
💡 Für Dich sorgen!
Wenn Du aktiv geworden bist und Dir dieser Artikel geholfen hat, melde Dich gerne bei mir und erzähle mir Deine Geschichte per Mail.